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IV-Anspruchsberechtigung

Inhalt:

Abgabebedingungen für Informatikhilfsmittel

Allgemeines

Die von der IV finanzierten Hilfsmittel werden zum leihweisen Gebrauch abgegeben. Diese Abgabe verlangt von der versicherten Person einerseits die Fähigkeit, die Geräte zu bedienen, andererseits aber auch den sorgfältigen Umgang damit. Die Hilfsmittel sollten deshalb vorwiegend für den definierten Bestimmungszweck genutzt werden. Unsere Dienstleistungen beinhalten die Abklärung, Beschaffung, Installation, Wartung und das Training von Hilfsmitteln.

Wir legen grossen Wert darauf, dass Sie ein funktionierendes System haben.

Abgabe von Hilfsmitteln für den privaten Bereich

Der private Bereich umfasst Hilfsmittel, welche die Kommunikation mit der Umwelt dort vereinfachen, wo diese wegen der Sehbehinderung erschwert ist. Die Abgabe von Hilfsmitteln an private Anwender ist an fest definierte Bedingungen geknüpft. Nicht jede Person mit einer Sehbehinderung ist anspruchsberechtigt. Die Kriterien sind:

Die Person ist mit einer 8-fachen Lupenbrille nicht in der Lage, zu lesen

  • und/oder hat ein stark eingeschränktes Gesichtsfeld
  • und/oder hat eine stark reduzierte Kontrastwahrnehmung.

Wenn Sie die Anspruchsberechtigung prüfen lassen wollen, können Sie sich an uns wenden. Die Abgabebedingungen werden im Kreisschreiben über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung (KHMI) geregelt.

Abgabe von Hilfsmitteln für den beruflichen Bereich

Die Abgabe von Hilfsmitteln für die berufliche Tätigkeit unterliegt nicht den gleichen Bestimmungen wie der private Bereich. Die Hilfsmittel sollen einfach und zweckmässig eine effiziente Arbeitsweise ermöglichen und das visuelle System entlasten. Deshalb können hier die verschiedensten Hilfsmittel beantragt werden, wenn sie der Erhaltung der Arbeitsfähigkeit dienen. Damit Sie mit den Programmen effizient und sicher arbeiten können, sollten Sie ein entsprechendes Training absolvieren. Im Bedarfsfalle können durch uns auch Anpassungen der Hilfsmittel oder der Anwenderprogramme vorgenommen werden.

Abgabe von Hilfsmitteln für die Ausbildung

Für den Einsatz in der Ausbildung ist das Notebook, verbunden mit einem Vergrösserungsprogramm oder einer Sprachausgabe, ein geeignetes Hilfsmittel, um Notizen zu erstellen, Wörterbücher und Lexika in digitaler Form mitzunehmen, Prüfungen abzulegen usw. Wie im beruflichen Bereich ist es wichtig, dass Sie das System sicher und effizient beherrschen. Ein intensives Training ist dazu die Voraussetzung. Nur wenn Sie das Gerät regelmässig in der Ausbildung einsetzen, erreichen Sie auch die notwendige Effizienz. Sie können dann Nachteile, die aus der Sehbehinderung entstehen, mit der Routine am Gerät wettmachen.

Rechte Spalte:

Aktuelles

Wir suchen eine/n Low Vision-Trainer/in 50%. Nähere Informationen hier.

Wir suchen eine/n Ausbildner/in Informatik 50-60%. Nähere Informationen hier.

Jahresrückblick 2011

Er ist soeben erschienen und kann heruntergeladen werden.

Am 6. August 2012 starten wieder Abklärungs- und Grundschulungsangebote. Vor dem Eintritt veranstalten wir am 20. und 21. Juni 2012 die Einstufungstage zur Niveauabklärung. Weitere Informationen erhalten Sie hier oder unter Telefon 061 564 04 04.

Beratung und Rehabilitation: Freizeitkurse

Wir freuen uns, Ihnen wie jedes Jahr, unsere breite Palette an Kursen für Bewegung, Bildung, Kreatives oder Begegnung anbieten zu können. Schauen Sie rein, sicher ist auch etwas für Sie dabei.

Alle Informationen zu unseren Angeboten finden Sie hier . Gerne erwarten wir  Ihren Anruf. Telefon Nr. 061 564 04 04