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Angebot im Ressort Ausbildung und Umschulung

Aus der Erfahrung von vier Jahrzehnten schöpft in Basel die einzige schweizerische Stelle, die auf die Ausbildung von blinden und sehbehinderten Menschen in nicht handwerklichen Berufen spezialisiert ist.

Die Schülerschaft kommt aus der ganzen Schweiz und setzt sich zusammen aus:

  • jungen blinden und sehbehinderten Leuten in ihrer ersten Berufsausbildung.
  • Personen im erwerbsfähigen Alter, die auf Grund einer eingetretenen oder zunehmenden Sehbehinderung neue Arbeitstechniken einsetzen oder gar eine berufliche Neuorientierung vornehmen müssen.

Die Lernenden bilden eine lebendige und herausfordernde Gruppe in jeglicher Hinsicht: Art und Dauer der Sehbehinderung, Alter, Lebenserfahrung, berufliche und geografische Herkunft sowie die Aufenthaltsdauer sind sehr unterschiedlich. Die Spanne reicht vom graduierten Akademiker bis zum migrierten Analphabeten. Viele Auswärtige wohnen unter der Woche im eng mit der Sehbehindertenhilfe zusammenarbeitenden Blindenheim.

Die einen erlangen ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, andere Informatik- oder Sprachdiplome, wieder andere Selbstsicherheit und Arbeitstechniken, die sie für einen Neustart brauchen. Die Ausbildungsdauer liegt zwischen drei Monaten und mehreren Jahren.

Die Schule bietet seit 1964 Ausbildungen für die Arbeit am Telefon und im kaufmännischen Bereich an, die selbstverständlich den besonderen Bedürfnissen der sehbehinderten Schülerschaft Rechnung tragen. Ein Beispiel für ein neueres Angebot ist der ergänzende Unterricht für den Lehrgang in der medizinischen Massage.

Die sehbehindertentechnischen Grundschulungen gehören seit Anbeginn zum Angebot. Sie entsprechen immer noch einem steten Bedarf, sind sie doch das Fundament für jede weitere Tätigkeit - vor allem für Personen, die erst seit kurzer Zeit mit den Schwierigkeiten einer Sehbehinderung konfrontiert sind. Für viele erschliessen sie die Wiederaufnahme einer Arbeit, die Möglichkeit eines Studiums oder den Zugang zu einer weiteren Ausbildung. Die Lernenden werden vom spezialisierten Personal in der Aneignung und Entwicklung von besonderen Arbeitstechniken gefördert, zum Beispiel:

  • Umgang mit optischen und elektronischen Sehhilfen
  • Sicheres Tastaturschreiben
  • Blindenschrift
  • Sehbehinderten-/blindengerechte PC-Bedienung mit oder ohne Vergrösserungssystem, Sprach- und Blindenschriftausgabe
  • Augenschonende Bedienstrategien für Hilfsmittel und Programme
  • Einsatz akustischer Aufzeichnungsgeräte, u.v.a.m.

 


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